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Scharfrichter

Scharfrichter Im Mittelalter führte der Scharfrichter, auch der Henker genannt, die Folterung und die Todesstrafe bei Menschen durch, die zum Tode verurteilt worden waren.

Der Scharfrichter, Henker war im Mittelalter ein anerkannter Beruf. Den Lohn erhielten die Scharfrichter erst nach vollzogener Arbeit in der Regel von den Familien der Bestraften oder der hingerichteten Personen. Dies war damals rechtlich so festgelegt.

Scharfrichter waren nicht immer nur Männer, es gab auch vereinzelt Frauen, die den Beruf als Scharfrichter ausübten. Man nannte sie Scharfrichterinnen oder Henkerinnen.

Im allgemeinen gehörten zu den Aufgaben des Henkers/ der Henkerin die Hinrichtung, die Folterung zur Geständniserzwingung, die Durchführung von Körper und Ehrenstrafen, die Kloakenreinigung und das Abschneiden und Bestatten von Selbstmördern.

Dem Scharfrichter, der Scharfrichterin halfen meistens noch einen Henkerknecht. Oft überließ der Scharfrichter oder die Scharfrichterin dem Henkerknecht die Folterung und die Hinrichtung und überwachten nur den Vorgang. Allerdings musste er Enthauptung durch das Schwert oder durch das Henkerbeil selbst durchführe. Bei dieser Art der Hinrichtung war viel Geschick erforderlich, da der Kopf mit nur einem Hieb vom Rumpf getrennt werden sollte.

Die Scharfrichter bzw. die Scharfrichterinnen konnten sich durch ihre Tätigkeit sehr viel Wissen auf dem Gebiet der Anatomie aneignen. Es gab einige Scharfrichter/ Scharfrichterinnen, die über den Knochenbau und über die inneren Organe eines Menschen, besser Bescheid wussten, als ein Bader (damaliger einfacher Arzt).


 

 

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