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§ 12 Rechtsordnung, Gerichtsstand

12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Bei Kunden, die den Vertrag zu einem Zweck schließen, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ( Verbraucher ) gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

12.3 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand Merzig.