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Burgfräulein

Burgfräulein Im Mittelalter galt das Burgfräulein als adlige Dame, sie wohnte auf einer Burg. Er war kein muss, dass das Burgfräulein einen Burgherren als Gemahl nahm. Bei einem Burgfräulein handelte es sich meistens um eine Frau aus dem niederen Adel.

Das Burgfräulein ging meistens der Burgherrin, als Gesellschafterin oder als Zofe, zur Hand. Sie waren in den meisten Fällen unverheiratet.

Jedoch kam es sehr oft vor, dass das Burgfräulein einen Ritter heiratete - oft wurde ein Mädchen schon im Kindesalter verlobt. Die Mädchen mussten diesen Mann dann oft schon im Alter von 14 oder 15 Jahren heiraten. Sobald aber ein Burgfräulein mit einem Ritter verheiratet war, musste es die Burg verlassen und mit seinem Mann, den es kaum kannte, auf sein Landgut ziehen.

War die Burg, auf der das Burgfräulein bis zur Heirat wohnte, ihren Eltern, so kam es nicht selten vor, dass es seine Eltern und Geschwister nie wieder sah.

Das Burgfräulein führte aber nicht unbedingt ein viel besseres Leben als die nicht adligen Frauen. Der Vorteil war: Es musste keine schwere körperliche Arbeit machen, dafür waren Bedienstete zuständig. Allerdings lernte das Burgfräulein weben, spinnen, nähen und stricken, und diese Arbeiten machten häufig einen Großteil des Tages aus.

Im Mittelalter waren Frauen sehr viel weniger Wert als Männer. Die Tochter eines Adligen galt so lange als finanzielle Last, bis sie durch eine Heirat einen politischen Zweck erfüllten.

 

 

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